Siedlergemeinschaft ECA Essen-Schonnebeck e.V.

 

Der Trick mit den Vorschriften

Im Herbst 1951 erfolgte die öffentliche Ausschreibung an alle westdeutschen Architekten, Bauingenieure und Bauunternehmer. Sie sollten den Beweis liefern, daß man mit modernen Baumethoden gute Wohnungen billiger als bisher bauen konnte. Die Wohnungen sollten, so Butler, "ihren späteren Eigentümern ein menschenwürdiges, glückliches und gesundes Leben ermöglichen".

Wirklich neu war an der Verfahrensweise, daß die Architekten nicht nur ihre Bauzeichnungen einreichen sollten, sondern, mit einem Bauunternehmer zusammen, mit dem Entwurf gleich ein verbindliches Preisangebot vorzulegen hatten. Die Architekten und Bauunternehmer mußten sich bei Auftragsannahme verpflichten, die Bauten zu dem angegebenen Preis auszuführen. Wer heute baut, kann von diesen Vorgaben nur träumen. Auch sollten nachträgliche Preisanpassungen nicht anerkannt werden, was aber nicht immer so umgesetzt wurde
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Um den Planern weiteren Spielraum zu geben, befreite Butler (mit Einverständnis des Bonner Wohnungsbau-Ministeriums) die Architekten von einem Teil der baupolizeilichen Vorschriften. 

Lediglich "Versuche mit unerprobten Bauarten, die ein nicht vertretbares Wagnis darstellen", waren nicht zugelassen.


Die USA gewährten Europa aufgrund des Marshallplans nach heutigen Geldwert etwa 100 Milliarden Euro.